Voraussetzungen

Frau im Rollstuhl (Ansicht von hinten) fährt in einem Bürogebäude einen Gang entlang mit Glas-Geländer.
Roter Button mit Logo und Aufschrift "Tagesstruktur" (Logo: 3 Personengruppe)
Lila-Blauer Button mit Logo und Aufschrift "Tagesstätte Amstetten" (Logo: 2 Personen)
Berufsqualifikation
Pretrolblauer Button mit Logo und Aufschrift "Teilbetreutes Wohnen" (Logo: 2 Personen: 1 Person inhouse, 1 Person vor dem Gebäude)
Hellgrüner Button mit Logo und Aufschrift "Vollbetreutes Wohnen" (Logo: 2 Personen in einem Haus (WG))
Oranger Button mit Logo und Aufschrift "Mobilität" (Logo: 4 Personen: 2 Personen in Straßenbahn, 2 Personen in ASSIST-Fahrtendienstbus)

Information für Interessenten und Interessentinnen

Wie beginne ich in der ARBEITS- und BEWEGUNGS- oder WOHNWELT bei ASSIST?

  • Erstgespräch vereinbaren
  • Schnuppern bei ASSIST
  • Anmeldeformalitäten erledigen

Das Leistungsangebot von ASSIST richtet sich an Menschen mit Behinderung, welche …

  • die Pflichtschule absolviert haben und
  • einen ganz individuell auf sie abgestimmten Lern- / Arbeitsalltag suchen.
  • eine für sie geeignete Wohnform mit bedarfsorientierter Assistenz gemäß ihren jeweiligen Bedürfnissen und Fähigkeiten suchen.

Allgemeine Voraussetzungen lt. Fördergebern & Fördergeberinnen, das sind …

  • Fonds Soziales Wien (FSW) und
  • Sozialabteilungen der jeweiligen Bundesländer (Land Niederösterreich)

Wie bekommen Sie einen Betreuungsplatz bei uns in Wien?

Wenn Sie noch keine Förderbewilligung des Fonds Soziales Wien (FSW) haben, müssen Sie einen Antrag auf Förderung von Leistungen beim FSW stellen: https://www.fsw.at/downloads/foerderwesen_anerkennung/foerderansuchen/subjektfoerderung/fsw-antrag-auf-foerderung-von-leistungen.pdf

Der FSW prüft Ihren Antrag. Wenn Sie eine entsprechende Förderbewilligung erhalten, nehmen Sie mit dem FSW Kontakt auf und lassen Sie sich für einen Betreuungsplatz vormerken.

Wenn Sie bereits eine Förderbewilligung haben, können Sie den FSW direkt wegen einer Vormerkung kontaktieren. Kontaktieren Sie das FSW-Beratungszentrum Behindertenhilfe: Telefon: 0043 1 24 5 24, E-Mail: vormerkung-bzbh@fsw.at

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Beratungszentrums werden mit Ihnen die weitere Vorgehensweise zur Vormerkung für einen Betreuungsplatz besprechen, allfällige Fragen beantworten und Sie abschließend für den gewünschten Betreuungsplatz vormerken.

Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin und Schnuppertage: Wenn Sie Interesse haben, können Sie jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen, um einen Besichtigungs- oder Schnuppertermin zu vereinbaren.

Aufnahme: Sobald ein entsprechender Betreuungsplatz in einer unserer Einrichtungen frei wird, werden wir Sie kontaktieren und zu einem Aufnahmegespräch einladen.

Wie bekommen Sie einen Betreuungsplatz bei uns in Amstetten in Niederösterreich?

Für den Besuch unserer Tagesstätte Amstetten ist ein persönliches Erstgespräch sowie ein positiv erfolgter Schnuppertag Voraussetzung.

Sie benötigen eine Förderbewilligung des Landes Niederösterreich: Sie müssen einen Antrag auf Förderung von Leistungen des NÖ Sozialhilfegesetzes 2000 bei der Landesregierung, Abteilung Gesundheit und Soziales GS 5 stellen: https://www.noe.gv.at/noe/Menschen_mit_Behinderung/Hilfe_fuer_Menschen_mit_Behinderung.html

Aufnahme: Bei positivem Bescheid und verfügbaren Plätzen kann die Aufnahme zeitnah erfolgen. Sobald ein entsprechender Betreuungsplatz in unserer Einrichtung frei wird, werden wir Sie kontaktieren.

Tagesstruktur § 9 CGW inkl. Mobilitätskonzept & Angebot Bewegungswelt

  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung), Ausnahmen sind möglich.
  • Menschen mit intellektueller und/oder mehrfacher Behinderung bzw. psychischer Erkrankung im Alter von 15 bis 65 Jahren (Verlängerung in Ausnahmefällen möglich)
  • Beratung und Bedarfserhebung durch den Fonds Soziales Wien oder durch das Berufliche Bildungs- und Rehabilitationszentrum (BBRZ)

Tagesstätte Amstetten nach § 30 und § 32 des NÖ Sozialhilfegesetzes

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich
  • Nachweis der Behinderung

Berufsqualifizierung und Berufsintegration § 10 CGW

  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung), Ausnahmen sind möglich
  • Vorliegen einer Behinderung gemäß dem Chancengleichheitsgesetz Wien (CGW)
  • Beratung und Bedarfserhebung durch den FSW oder durch das Berufliche Bildungs- und Rehabilitationszentrum (BBRZ)
  • Keine Möglichkeit zur Inanspruchnahme einer gleichartigen Leistung von Dritten

WOHNWELT §12 CGW – Vollbetreutes Wohnen

  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung)
  • Teilnahme an einer Tagesstruktur, Berufsqualifizierung oder Arbeit
  • Bedarfserhebung durch den FSW (persönlich oder basierend auf bereits vorhandenen eingereichten Gutachten)

WOHNWELT §12 CGW – Teilbetreutes Wohnen

  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung)
  • Bedarfserhebung durch den Fonds Soziales Wien (persönlich oder basierend auf bereits vorhandenen eingereichten Gutachten)

Das ASSIST-Team berät Sie gerne in allen Fragen bezüglich einer Aufnahme!