Finanzierung

Junge Frau streckt lächelnd Hand aus nach Kollegen.

Kostenträger

Unsere sozialen Dienstleistungen

Unser Leistungsangebot wird gefördert aus den Mitteln der Stadt Wien bzw. den Sozialabteilungen der jeweiligen Bundesländer. Unser Kostenträger ist der Fonds Soziales Wien (kurz: FSW), Abteilung Behindertenhilfe und es gelten die Förderrichtlinien des FSW. Der Fonds Soziales Wien unterstützt Menschen mit Behinderung bei einem möglichst selbstbestimmten Leben. Er fördert unter anderem Unterstützung im Alltag, Mobilitäts- und Freizeitangebote, verschiedene Wohnformen, Bildung und Arbeit. Außerdem werden wir gefördert aus den Sozialabteilungen der jeweiligen Bundesländer, an erster Stelle vom Land Niederösterreich, Gruppe Gesundheit und Soziales.

Logo des Landes Niederösterreich mit dem Text "Land Niederösterreich"

Gesetzliche Grundlage

Grundlage dafür sind die derzeit gültigen Behindertengesetze (Sozialhilfegesetze) der Bundesländer bzw. das Chancengleichheitsgesetz Wien (kurz CGW) in der gültigen Fassung.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von ASSIST Leistungen

Nach einem erfolgreichen Erst- und Aufnahmegespräch (inkl. Schnuppertagen im Bereich Arbeitswelt) und ab Freiwerden eines Platzes, können unsere Leistungen unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch genommen werden:

  • Erfolgte Begutachtung durch den Fonds Soziales Wien bzw. den Sozialabteilungen der jeweiligen Bundesländer und Bewilligung der beantragten Förderung
  • Wohnsitz in Wien bzw. den Bundesländern
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-Bürger und -Bürgerinnen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung)